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1. Bitte lesen Sie die
2. Um ihre Buchung zu bestätigen, müssen Sie uns ihre ausgefüllte Buchungsform, Versicherungsbestätigung (falls nötig) und eine Anzahlung von 10% der Reisesumme zusenden. Erfolgt die Buchung 8 Wochen oder weniger vor dem Reisetermin, ist die volle Reisesumme fällig. Bitte beachten: Sie müssen eine gültige Reiseversicherung besitzen (siehe Klausel 8).
3. Nachdem wir ihre Buchungsform, Versicherungsnachweis (falls erforderlich) und ihre Anzahlung erhalten haben, werden wir ihren Urlaub mit einer Rechnung bestätigen. Ebenso werden wir ihnen ein Informationspacket mit weiteren Trek- und Reiseinformationen, Ausrüstungsliste und Visaformularen (falls nötig) zuschicken. Bitte lesen Sie diese sorgfälltig sobald Sie sie erreichen. Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung, falls Informationen auf ihrer Rechnung oder allen anderen Dokumenten nicht der Richtigkeit entsprechen. Es kann manchmal Schwierigkeiten geben im Nachhinein Änderungen vorzunehmen.
Alle Reservationen werden mit und durch Factpass Ltd., EWP, und deren Argenturen vorgenommen und fallen unter folgende Bedingungen:
a) Ein verbindlicher Vertrag zwischen EWP und dem Kunden tritt in Kraft sobald der Kunde unsere Rechnung erhält.
b) Sollte die Restsumme nicht am Fälligkeitstermin eintreffen, behalten wir uns das Recht vor die Buchung zu stonieren und die Anzahlung einzubehalten oder anfallende Kosten (siehe Klausel 2a) in Rechnung zu stellen.
c) EWP behält sich das Recht vor Buchungen abzuweisen.
a) Bei Rücktritt von der Reise durch den Kunden ist eine sofortige schriftliche Benachrichtigung nötig. Rücktrittsgebühren werden wie folgt angerechnet:
- mehr als 8 Wochen vor Abfahrt 10%
- 8-5 Wochen vor Abfahrt 30%
- 5-2 Wochen vor Abfahrt 50%
- weniger als 2 Wochen vor Abfahrt 100 % der Reisekosten
b) Durch einen Rücktritt anfallende Mehrkosten, die durch Unterbelegung (bei Gruppenbuchung) entstehen, werden den restlichen Gruppenteilnehmern auferlegt.
c) Eine 100% Rücktrittsgebühr wird erhoben für Flugtickets, nachdem diese ausgestellt sind und Sie aus persönlichen Gründen zurücktreten müssen.
Im Falle einer Änderung des Reiseprogrammes durch den Kunden, nachdem die Buchung akzeptiert worden ist, erheben wir einen Änderungsbeitrag von £25 pro Person und weitere, durch die Umbuchung, auftretende Kosten. Falls die Änderung innerhalb 8 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, können Rücktrittsbeiträge wie in Klause 2a in Kraft treten.
Wir planen diese Urlaube Monate bevor wie sie anbieten. In seltenen Fllen müssen wir Änderungen vornehmen und Fehler in der Brochüre berichtigen. Dieses kann vor und nach bestätigten Buchungen erfolgen. Während es in unseren Bestrebungen liegt, Änderungen und Rücktritte/Kündigungen zu vermeiden, behalten wir uns das Recht vor, diese zu vollziehen. Eine bestätigte Buchung kann von uns nur gekündigt werden (8 Wochen oder weniger vor Abreise), wenn der Kunde gegen die hier aufgeführten Buchungsbedingungen verstösst (zB: verspätete Zahlung), oder durch Umstände, die sich unserer Gewallt entziehen (Höhere Gewallt/ Klause 5).
Die meisten Änderungen sind unerheblich. In seltenen Fällen sind erhebliche Änderungen nötig. "Erhebliche Änderungen" vor Reisebeginn beinhalten: Änderung der Unterbringung, Änderung des Abreisetermins, Verlängerung der Reise um mehr als 12 Stunden, Änderung des Reiseprogrammes, so dass Sie auf Teile des Reiseprogrammes verzichten müssen.
Im Falle einer erheblichen Änderung oder der Kündigung einer Reise, werden Sie sobald wie möglich unterrichtet. Falls die Änderung vor dem Abreisetermin erfolgt bieten wir ihnen folgende Möglichkeiten:
Im Falle erheblicher Änderungen oder Kündigung der Reise 8 Wochen oder weniger vor Reisebeginn wird ihnen
Entschädigung mit folgenden Ausnahmen gezahlt. Eine
Entschädigung wird nicht gezahlt und es wird keine Haftung unternommen
falls wir: (1) gezwungen sind Änderungen vorzunehmen oder eine Reise aus
unvorhersehbaren Gründen, die nicht in unserer Gewalt stehen und
nicht zu vermeiden sind, zu kündigen. (2) wir die Reise kündigen,
weil die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht ist (wenn in der
Reisebeschreibung auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen ist). Der
Kunde wird hiervon unumgänglich in Kenntnis gesetzt. (3) wenn der Kunde
die hier aufgeführten Buchungsbedingungen missachtet (Termingerechte
Zahlung).
Im Falle alternativer Abmachungen, die Unterbringung betreffend, wird EWP sich jede erdenkliche Mühe geben, eine ähnliche Unterkunft zu arrangieren. Falls diese billiger ist werden wir den Unterschied im Preis zurückerstatten.
Wir bedauern, dass wir keine Ausgaben, Kosten oder Verlusste, die durch Änderungen oder Kündigungen auftreten an unsere Kunden zahlen können. Es werden keine Entschädigungen für unerhebliche Änderungen oder erhebliche Änderungen und Kündigungen gezahlt, die innerhalb 8 Wochen vor der Abreise vollzogen werden.
In seltenen Fällen können wir gezwungen sein wegen Höherer Gewallt (siehe Klausel 5) ihren Urlaub nach Reiseantritt zu ändern oder abzubrechen. In diesem Falle ist es uns unmöglich die Reisekosten zurück zu erstatten, es sei denn eine Rückerstattung durch den Reiseveranstalter vor Ort ist möglich.
EWP übernimmt keine Haftung für Höhere Gewalt und ist in diesem Falle nicht verpflichtet Entschädigungen zu zahlen. Unvorhersehbare, aussergewöhnliche Umstände (Höhere Gewalt) in diesen Buchungsbedingungen bedeuten: innere Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epedemien, Terrorismus, extreme Wetterbedingungen, Brände und ähnliche Ereignisse, die sich ausserhalb unserer Kontrolle befinden.
(1) Wir verpflichten uns eine gewissenhafte Reisevorbereitung vorzunehmen. Die sorgfälltige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger zu vollziehen. Wir haften nicht für Tod oder Verletzungen, die nicht durch unsere Nachlässigkeit oder die unserer Leistungsträger hervorgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass es ihre Verpflichtung ist uns Nachlässigkeit nachzuweisen.
Wir haften nicht für Verletzungen, Tod, Verlusst (zB: Vergnügen), Schäden, Ausgaben, Kosten welche aus folgenden Gründen entstehen:
(a) Verschulden durch die betroffene Person oder Teilnehmer der Gruppe oder
(b) Verschulden durch eine dritte Person, die nicht mit ihrem Urlaub in
Verbindung steht oder
(c) Ein Vorfall oder Umstände, welche nicht durch uns oder unsere
Leistungsträger vorhersehbar und nicht vermeidbar waren oder
(d) Verschulden durch eine dritte Person, die nicht von uns angestellt ist.
Zusätzlich sind wir nicht verantwortlich für auftretende Probleme, hervorgerufen durch, für uns unvorhersehbarer, Umstände (gesundheitliche Probleme, über die wir nicht informiert waren) oder Bedingungen, die nicht durch unsere Nachlässigkeit entstanden sind.
Bitte beachten Sie: Wir sind nicht haftbar für Dienstleistungen, die nicht Teil unseres Vertrages sind.
(2) Die Leistungen, die wir mit Vertragabschluss bereitstellen und die Gesetzgebung des Landes in dem Sie ihre Klage oder Reklamation beantragen, bilden die Grundlage für eventuelle Uneinstimmigkeiten. Falls die betreffende Leistung, welche beanstandet wird, mit den Gesetzen und Regelungen vor Ort übereinstimmt, wird die Leistung als bereitgestellt betrachtet. Dieses trifft ebenso zu, falls die beanstandeten Leistungen nicht mit dem Englischen Recht übereinstimmen.
(3) Im Falle einer Klage oder Teilklage, die Reisearrangements ( eingeschlossen ist der Ein- und Ausstieg aus dem betreffenden Transportmittel ) durchLuft-, See-, Bahn-, oder Strassentransport oder die Unterkunft in einem Hotel betrifft, ist unsere finanzielle Entschädigung eingeschränkt. Der Höchstbetrag einer Entschädigung oder Teilentschädigung, der von uns an den Kunden zu zahlen ist, falls wir für die in Frage gestellte Nicht Leistung haftbar sind, ist der Betrag, den das Transportunternehmen oder das Hotel unter der Internationalen Convention an den Kunden zu zahlen hätte (zB. die Warschauer Convention/ für internationale Luftreisen und/ oder für Fluglinien mit einer, durch die EU garantierten Lizenz, die Eu Regeln für Luftträger Haftung für nationale und internationale Luftreisen, die Athener Convention für internationale Seereisen ). Bei Auszahlung einer Entschädigung behalten wir uns das Recht vor Gelder, die Sie schon erhalten haben oder die ihnen vom Transportunternehmen oder Hotel zustehen, abzuziehen.
(1) Im Falle einer Klage gegen EWP, verpflichtet sich der Kunde alle Rechte gegenüber dritter Personen oder Parteien an EWP abzutreten und seine volle Kooperation zu garantieren sollte EWP oder deren Versicherung, die an EWP abgetretenen Rechte in Anspruch nehmen. Dieser Rechtsabtritt ist nötig, um Ansprüche an Leistungsträger einzuziehen.
(2) Im Falle einer Klage gegen EWP, die durch eine Versicherung abgesichert ist, verpflichtet sich der Kunde die Klage durch die Versicherung zu vollziehen (zusätzlich oder anstelle der Klage gegen EWP ). EWP verpflichtet sich, dem Kunden durch den Vollzug der Klage entstandene Kosten zu erstatten. EWP akzeptiert, dass eine Auszahlung durch die Versicherung nicht bedeutet, dass eine Klage gegen EWP nicht möglich ist. Im Falle, dass der Kunde persönlich seinen Anspruch an die Versicherung nicht gültig macht, erwartet EWP eine Vollzugsvollmacht über die Versicherung mindestens 5 Tage vor Ablauf der Versicherungspolice. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde die Versicherung von der Vollzugsvollmacht zu informieren.
Wir behalten uns das Recht vor Preise für unverkaufte Urlaubsreisen
jederzeit zu ändern. Der Preis ihres ausgewählten Urlaubs wird bei
Buchung bestätigt. Nach Bestätigung des Reisepreises (bei Buchung)
kann EWP die Preise nur aus folgenden Gründen erhöhen.
Preiserhöhungen nach der Buchung werden als Sonderkosten/Zuschläge
aufgeführt. Zuschläge sind zahlbar, wenn Transportkosten und/oder
Gebühren, Steürn etc, die an Leistungsträger zu zahlen sind (
wie Flughafensteürn, Parkeintrittsgelder ) sich erhöhen oder sich die
Umrechnungsrate, auf Grund welcher ihr Urlaub kalkuliert wurde, sich wesentlich
verändert Abgesehen von den folgenden Ausnahmen, ebenso in den oben
genannten Fällen, Preiserhöhungen bis zu 2% der Kosten ihrer
bestätigten Reise werden vom Reiseveranstalter übernommen (
ausgenommen sind Versicherungsbeiträge und Änderungskosten ). Im
Falle einer Preiserhöhung über 2% werden wir Sonder kosten erheben.
Bei einer ErhOuml;,hung um mehr als 10% der bestätigten Reise (
ausgenommen sind Ver sicherungsbeiträge und Änderungskosten ) hat der
Kunde das Recht von der Reise zurückzutreten und erhält eine
Rückzahlung der Reisekosten. Der Kunde hat eine 14tägige
Kündigungsfrist nach Erhalt der geänderten Buchungsbestätigung (
es gilt das Datum auf den Buchungsunterlagen ). Falls keine Kündigung
innerhalb dieser Frist eingeht, geht EWP davon aus, dass der Kunde mit den
Extrakosten einverstanden ist. Alle Sonderkosten müssen entweder innerhalb
von 14 Tagen oder bei Fälligkeitstermin der ausstehenden Reisekosten
bezahlt werden. Abgesehen von den oben genannten Ausnahmen, versprechen wir,
keine Sonderkosten bis zu 30 Tagen vor der Abreise aufzürlegen. Auf Grund
des vorhergehenden Versprechens ist es uns unmöglich
Preisermässigungen auf Grund unterschiedlicher Umrechnungsraten zu geben.
Wir behalten uns das Recht vor auftretende Fehler in inserierten und
bestätigten Reisekosten zu berichtigen. Auftretende Fehler werden sofort
nach Kenntnisnahme berichtigt. Änderungen und Fehler können
auftreten. Wir bitten den Kunden aus diesem Grunde die Buchungsbestätigung
sofort nach Erhalt zu überprüfen.
Der Kunde verpflichtet sich eine adequate Kranken-, Unfall- und Reiseversicherung abzuschliessen. Der Kunde muss vor Ort anfallende medizinische Kosten selber tragen und diese von seiner Versicherung zurückfordern. Wir empfehlen eine ausreichende Versicherung für ihre Ausrüstung (Kamera etc.) und die Aufstellung eine Liste aller mitgeführten Gegenstände. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Versicherung alle Aspekte der geplanten Reise abdeckt.
Beschwerden während der Reise sollten sofort der Reisebegleitung oder dem Hotel mitge= teilt werden und diese werden ihr Möglichstes tun diese Beschwerden zu beheben. Es ist unangemessen zur Zeit der Beschwerde diese nicht vorzubringen und bei Rückkehr einen Beschwerdebrief zu schreiben. Falls es unmöglich ist die Beschwerde vor Ort zu beheben, sollten Sie innerhalb 28 Tagen nach ihrer Rückkehr eine schriftliche Beschwerde ein= legen. Bitte vergessen Sie nicht ihre Buchungsreferenz in ihrem Schreiben.
Hinweise auf Abfahrtzeiten in unseren Brochüren sind Richtlinien und können jederzeit geändert werden. Genaue Abfahrtzeiten finden Sie in ihren bestätigten Buchungsunterlagen. Im Falle, das wir Flugtickets für Sie besorgen, gelten die Abflugzeiten auf ihren Tickets, welche ca 2 Wochen vor ihrer Abreise ihnen zugeschickt werden. Bitte über prüfen Sie ihre Tickets nach Erhalt und beachten die Abflugzeiten, da diese sich ge ändert haben können. Von eventuellen Änderungen werden Sie sofort in Kenntnis ge setzt. Es ist uns nicht immer möglich ihnen die Fluggesellschaft oder den Flughafen für ihre Abreise bei Buchung zu nennen. Änderungen in diesem Sinne geben ihnen das Recht ihre Urlaubsprogramm zu ändern. Anfallende Kosten sind an EWP zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen über Preise in dieser Brochüre sich zum Zeitpunkt ihrer Buchung geändert haben können. Wir geben uns jede erdenkliche Mühe, die korrekten Preise zu drucken. Fehler sind jedoch möglich und wir bitten den Kunden, bei Buchung, sich die Richtigkeit der Preise bestätigen zu lassen.
Wir besitzen eine "Travel Organiser's Licence", ausgestellt durch die Civil Aviation Authority ATOL Nummer 3569.Diese bedeutet, dass die von uns organisierten Reisen durch die ATOL abgesichert sind. In der Unwahrscheinlichkeit unserer Zahlungsunfähigkeit, wird die CAA sicherstellen, dass Sie nicht an ihrem Urlaubsort stecken bleiben. Alle an uns gezahlten Gelder werden zurückerstattet. Weitere Informationen finden Sie auf der ATOL Webseite www.atol.org.uk. Für Inclusiv-Urlaube ohne Flüge besitzen wir eine "Capital Protected Bond" Versicherung, die Gelder im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit erstattet. Im Falle, dass Sie einen Urlaub ohne Anflug durch uns buchen, liegt die An= reiseversicherung bei dem Kunden.
Ein gültiger Reisepass ist nötig. Einige unsere Zielländer erwarten, dass Reisepässe noch weitere 3-6 Monate nach Ablauf der Reise gültig sind. Der Kunde ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass alle erforderlichen Reiseunterlagen und adequate Gesundheitszeugnisse und der Nachweis über notwendige Impfungen vorhanden sind. Alle Kosten diese zu erlagen fallen zu Kosten des Kundens. EWP übernimmt keine Haftung für die Verweigerung der Einreise in ihr Zielland, im Falle das ihre Unterlagen nicht vollständig sind. Bitte informieren Sie sich bei den Botschaften oder Kosulaten ihrer Zielländer.
Viele der Leistungen, die ihren Urlaub möglich machen, werden durch Gesellschaften vor Ort bereit gestellt. Diese Leistungen sind durch die Versicherungen dieser Gesellschaften abgesichert. Bitte informieren Sie sich über deren Inhalte.
Mit der Buchung durch uns akzeptiert der Kunde die Verantwortung für Beschädigung oder Verlust, der durch den Kunden oder einer Person seiner Gruppe verursacht wird. Kosten für eine solche Beschädigung müssen vor Ort gezahlt werden. Bei Nichterfüllung tragen Sie die anfallenden Kosten einer Schadensersatzklage.
Wir erwarten von unseren Kunden Rücksichtnahme anderen Personen gegenüber. Im Falle einer Nichterfüllung ( der Kunde oder Teilnehmer seiner Gruppe sich unvernünftig benehmen und Beschädigung von Eigentum verursachen oder dritten Personen Leid zufügen) behält sich EWP das Recht vor die Reise ohne vorherige Warnung unverzüglich abzubrechen. In diesem Falle wird der Kunde gebeten die Unterkunft oder den jeweiligen Aufenthaltsort sofort zu verlassen. EWP hat keine weiteren Verpflichtungen dieser Person oder Personen gegenüber, eingeschlossen ist hiermit auch der Rücktransport. Es werden keine Entschädigungen oder Rückerstattungen gezahlt. EWP ist nicht verpflichtet, Kosten, die durch den Abbruch der Reise entstanden sind, zu tragen.
Erwartete Sonderleistungen müssen uns bei Buchung mitgeteilt werden. Wir tun unser Möglichstes ihre Wünsche weiterzuleiten, können aber nicht garantieren, das sie erfüllt werden. Nichterfüllung dieser Sonderwünsche stellt keinen Vertgragsbruch von unserer Seite dar. Wir bedauern, dass wir Buchungen, die an besondere Wünsche gebunden sind, nicht akzeptieren können. Sollten Sie oder ein Teilnehmer ihrer Gruppe ein medizinisches Problem oder eine Behinderung haben, die ihren Urlaub beeinträchtigen könnte, bitten wir Sie, uns vor der Buchung davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Sie über die Geeignetheit ihres ausgewählten Urlaubs informieren können. Auf alle Fälle müssen Sie uns schriftlich über gesundheitliche Einschränkungen in Kenntnis setzen. In seltenen Fällen ist es uns unmöglich speziellen Bedürfnissen nachzukommen und wir behalten uns in diesem Falle das Recht vor eine Buchung abzuweisen. Werden wir zu einem späteren Zeitpunkt, nach bestätigter Buchung, von solchen Bedürfnissen in Kenntnis gesetzt, haben wir das Recht den Urlaub zu kündigen.
Der gültige Standart der Sicherheitsmassnahmen ist abhängig von den Gesetzen des jeweiligen Landes und ist nicht unbedingt mit unseren zu vergleichen (oft niedriger).
Ermässigungen für Gruppenbuchungen sind möglich, wenn eine Person als Gruppenführer fungiert und Buchungen und Zahlungen durch diese Person erfolgen. In diesem Falle wird die Buchungsbestätigung an diese Person weitergeleitet. Alle Zahlungen und Korrespondenz erfolgt über diesen Gruppenleiter.
Das Maximum unserer Gruppen bei Vorausgeplanten Reisen ist 15 Teilnehmer. Unsere Minimum Gruppengrösse ist 5 Teilnehmer. Kleinere Gruppen werden in Erwähgung gezogen, unterliegen aber einem Aufpreis, der bei der Buchung mit ihnen diskutiert wird. Wir sind jederzeit bereit Einzelheiten unserer Reisen mit ihnen zu diskutieren.